Wichtiges auf einen Blick
Inklusionskindergarten Lappersdorf:
Alles Wichtige auf einen Blick
Rahmenbedingungen
- Unser Inklusionskindergarten bietet insgesamt 180 Betreuungsplätze.
- In der Einrichtung gibt es 7 Kindergartengruppen.
- Unsere Gruppen sind alle altersgemischt (von ca. 2,9 bis zu 6 Jahren).
- Drei unserer Gruppen sind Inklusionsgruppen. In diesen Gruppen arbeiten unsere Pädagoginnen und Pädagogen in einer kleineren Gruppenstärke und mit einem erhöhten Personalschlüssel.
- Wir bieten breite Öffnungszeiten, d. h. Mo. – Fr. von 7:00 bis 16:00 Uhr.
- Die Bring- und Abholzeiten sind flexibel, die Kernzeit gilt von 8.30 – bis 12.30 Uhr.
- Auch die Ferienregelung mit ca. 30 Schließtagen ist flexibel gestaltet.
- Gestaffelte Betreuungszeiten und eine darauf abgestimmte Entgeltregelung machen es möglich, dem individuellen Bedarf gerecht zu werden.
- Wir sind mit Interdisziplinären Frühförderstellen und anderen Therapeutinnen und Therapeuten vernetzt.
- Für ein gesundes Mittagessen sorgt labora gemeinnützige GmbH.
Unser Kindergarten arbeitet nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Öffnungszeiten
Unser Kindergarten bietet breite Öffnungszeiten. Die Zeiten variieren je nach Gruppe.
Gruppen | Öffnungszeiten |
---|---|
1. Grüne Gruppe | 7:00 bis 16:00 Uhr |
2. Gelbe Gruppe | 7:30 bis 15:00 Uhr |
3. Rote Gruppe | 7:30 bis 16:00 Uhr |
4. Blaue Gruppe | 7:30 bis 16:00 Uhr |
5. Lila Gruppe | 7:30 bis 14:00 Uhr |
6. Orange Gruppe | 7:30 bis 15:30 Uhr |
7. Bunte Gruppe | 7:00 bis 15:00 Uhr |
Kosten
Die Höhe richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit und sind den Gebühren des Marktes Lappersdorf angeglichen.
Seit April 2019 übernimmt der Freistaat Bayern einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Dieser beträgt je Kind und Monat 100 Euro. Eltern haben somit nur noch den Differenzbetrag zu entrichten.
Dieser Zuschuss wird ab September des Jahres ausgezahlt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Seit April 2019 übernimmt der Freistaat Bayern einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Dieser beträgt je Kind und Monat 100 Euro. Eltern haben somit nur noch den Differenzbetrag zu entrichten.
Dieser Zuschuss wird ab September des Jahres ausgezahlt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.